Allgemeine Nutzungsbedingungen für Unternehmen

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Die Tech Recruiter GmbH, Buchenweg 25, 21039 Escheburg (nachfolgend „DTR“), regeln die Bereitstellung der Plattformen „JS-DEV.TECH“ und JS-JOBS.TECH” (nachfolgend „Plattform“) und deren Nutzung über das Internet (nachfolgend auch „Dienst“).

1.2 Die Plattform JS-JOBS.TECH, erreichbar unter www.js-jobs.tech, ermöglicht Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) das Schalten von Jobanzeigen und Stellenangeboten. Die Plattform JS-DEV.TECH, erreichbar unter www.js-dev.tech, bietet Unternehmen die Möglichkeit, direkt mit registrierten Nutzer (nachfolgend „Talente“) in Kontakt zu treten und deren Qualifikationen zu prüfen.

1.3 Die Plattform enthält zudem Funktionen zur Kommunikation sowie zur Anbahnung eines möglichen Vertragsabschlusses mit den Bewerbern (nachfolgend zusammengefasst „Leistungsbeschreibung“).

1.4 Für die Nutzung der Plattformen gelten ausschließlich diese AGB sowie das jeweils vom Kunden angenommene Angebot (nachfolgend „Abonnement“), sofern keine schriftlich anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern besteht. Andere Vertragsbedingungen, insbesondere Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden, sind ausgeschlossen, auch wenn DTR diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 Für die Vertragsdokumente gilt folgende Rangfolge:

  • Der Abonnement oder das vom Kunden auf der Plattform gewählte Leistungsangebot
  • Diese AGB

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von DTR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet. In einem solchen Fall ist DTR für einen Zeitraum von vier Wochen an das Angebot gebunden, sofern im Abonnement keine andere Frist festgelegt wurde.

2.2 Der Vertrag über die angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn der Kunde einen Abonnement unterzeichnet oder eine verbindliche Buchung auf der Plattform vornimmt. Ebenso gilt der Vertrag als geschlossen, sobald DTR die vertraglich vereinbarten Leistungen nach Bestellung erbringt.

2.3 Bei einer Buchung auf oder über einer der Plattformen wird die Vergütung des vom Kunden gewählten Leistungspakets (derzeit „Essential“, „Pro“ und „Enterprise“) als Vertragsgrundlage festgelegt.

2.4 Nach Abschluss des Vertrags hat DTR das Recht, den Kunden, beispielsweise durch die Nutzung des Unternehmenslogos, auf der Plattform sowie in weiteren Medien als Referenzkunden zu benennen.

§ 3 Stellenanzeigen und Profile

3.1 Der Kunde stellt Stellenanzeigen und Profile gemäß den folgenden Bestimmungen auf der Plattform JS-DEV.TECH ein. DTR veröffentlicht diese für die vereinbarte Laufzeit auf der Plattform.

3.2 DTR hat das Recht, die Stellenanzeigen und Profile an das Design der Plattform JS-DEV.TECH anzupassen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

3.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Aktualität der Stellenanzeigen und Profile. Sobald sich die darin enthaltenen Informationen ändern, wie z. B. Kontaktdaten, verpflichtet sich der Kunde, eine aktualisierte Version auf der Plattform bereitzustellen. DTR ist berechtigt, die aktualisierte Version in gleichem Umfang zu nutzen wie die ursprüngliche Anzeige oder das ursprüngliche Profil.

3.4 Der Kunde gewährt DTR ein einfaches, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht, um die Stellenanzeigen und Profile vollständig oder teilweise im Rahmen der Plattform und der damit verbundenen Dienste zu verwenden und zu verwerten.

3.5 DTR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet:

  • Die Stellenanzeigen und Profile ganz oder teilweise auf der Plattform zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und für die Nutzer bereitzustellen.
  • Die Stellenanzeigen und Profile zu bearbeiten, um sie in die Plattform zu integrieren, anzupassen oder zu übersetzen, um die Dienste zu erbringen.
  • Die Stellenanzeigen und Profile für Werbezwecke, insbesondere im Performance- und Social-Media-Marketing, zu verwenden. Dieses Nutzungsrecht schließt die Verwendung von Bildern, Namen und anderen Elementen der Anzeigen ein.

3.6 Der Kunde sichert zu:

  • Alle erforderlichen Rechte an den Stellenanzeigen und Profilen zu besitzen und DTR diese Rechte gemäß den AGB einräumen zu dürfen.
  • Dass die Stellenanzeigen und Profile keine unrechtmäßigen Inhalte enthalten, insbesondere keine rassistischen, diskriminierenden, pornografischen oder extremistischen Inhalte, noch Inhalte, die gegen Jugendschutzgesetze, behördliche Vorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

3.7 DTR übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Stellenanzeigen und Profile und ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Angemessenheit zu prüfen. Insbesondere übernimmt DTR keine Haftung für die arbeitsrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Stellenanzeigen und Profile oder deren Bereitstellung auf der Plattform.

3.8 Sollte DTR durch Dritte wegen Verstößen gegen die in Ziffer 3.6 genannten Garantien oder andere Bestimmungen belangt werden, verpflichtet sich der Kunde, DTR von allen daraus entstehenden Ansprüchen und Kosten freizustellen, sofern diese auf dem Verschulden des Kunden beruhen. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten für die Rechtsverteidigung.

3.9 DTR ist berechtigt, Stellenanzeigen oder Profile ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. In einem solchen Fall wird DTR den Kunden informieren und ihm die Gelegenheit geben, den Grund innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

§ 4 Kontaktaufnahme und Kommunikationsrichtlinien mit Talenten

4.1 Wenn Sie als Unternehmen über die Plattform JS-Dev.tech Kontakt mit einem Talent aufnehmen, sind Rückfragen von Talenten sowie abschließende Zu- oder Absagen innerhalb von 14 Werktagen zu beantworten. Diese Frist dient dazu, eine zeitnahe und verbindliche Kommunikation sicherzustellen. Dieser Paragraph ist ebenfalls auf Talentseite gespiegel.

4.2 DTR ist in den direkten Kommunikations- und Rekrutierungsprozess zwischen Unternehmen und Talenten nicht involviert. Die Verantwortung für die Auswahl und die Überprüfung der Eignung der Talente liegt vollständig beim Unternehmen.

4.3 Sollte das Unternehmen im Rekrutierungsprozess zusätzliche Unterstützung benötigen, kann es sich direkt an DTR wenden, um mögliche zusätzliche Dienstleistungen oder Beratungen zu besprechen.

4.4 Es obliegt allein dem Unternehmen, die Eignung des Talents zu beurteilen und sicherzustellen, dass keine rechtlichen oder administrativen Hindernisse, wie beispielsweise erforderliche Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse, einer Beschäftigung entgegenstehen.

4.5 Alle Informationen und Daten, die das Unternehmen über ein Talent auf der Plattform erhält, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DTR nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.6 Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen korrekt sind und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. DTR übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von den Talenten bereitgestellten Informationen.

§5 Nutzung des Dienstes

5.1 Der Dienst darf nur im Rahmen des vorgesehenen Funktionsumfangs, wie in der Leistungsbeschreibung angegeben, genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software oder technische Hilfsmittel einzusetzen, die den Dienst verändern, erweitern oder dessen Sicherheit gefährden könnten. Der Zugriff auf den Dienst ist ausschließlich über gängige Internetbrowser zulässig.

5.2 Zum Zugang des Dienstes benötigt der Kunde Zugangsdaten, die von DTR bereitgestellt werden. Diese Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich denjenigen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die den Dienst entsprechend ihrer Aufgabenstellung und innerhalb der vereinbarten Einschränkungen nutzen.

5.3 Sollte der Kunde vermuten, dass ein Dritter Zugang zu seinen Zugangsdaten erlangt hat oder unbefugt auf den Dienst zugreift, muss er DTR unverzüglich schriftlich informieren.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte vor dem Hochladen auf Viren und Schadsoftware zu prüfen und hierzu Schutzsoftware einzusetzen, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

5.5 Hat DTR konkrete Hinweise darauf, dass der Kunde den Dienst entgegen den Bestimmungen dieses Paragraphen oder der vertraglichen Vereinbarungen nutzt, oder dass ein Dritter unbefugt mit den Zugangsdaten des Kunden auf den Dienst zugreift, ist DTR berechtigt, den Zugang des Kunden bis zur Klärung zu sperren. Außer in dringenden Fällen wird dem Kunden vorab Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Während der Sperrung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er hat die Umstände der Sperrung nicht zu vertreten.

§6 Vertragslaufzeit

6.1 Sofern vertraglich nichts anderes festgelegt ist, ist die Laufzeit des Vertrages unbegrenzt.

6.2 Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit oder, falls keine feste Laufzeit vereinbart wurde, zum Monatsende von beiden Parteien gekündigt werden. Bereits gezahlte oder für die Vertragslaufzeit vereinbarte Vergütungen bleiben von einer ordentlichen Kündigung unberührt.

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch DTR liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit Zahlungen für mehr als zwei Monate in Verzug ist,
  • der Kunde seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren oder ähnliches Verfahren beantragt wurde oder mangels Masse abgelehnt wird,
  • der Kunde erheblich gegen vertragliche Vereinbarungen, insbesondere gegen diese AGB, verstößt und trotz Abmahnung von DTR innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe schafft.

6.4 Eine Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

6.5 Nach Vertragsende ist der Zugang zum Dienst nicht mehr möglich.

§7 Vergütung und Zahlung

7.1 Der Kunde zahlt an DTR die im Abonnement festgelegte Vergütung. Der Zugang zur Plattform wird erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung freigeschaltet.

7.2 Auf alle Vergütungen wird die Umsatzsteuer hinzugefügt, sofern keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt.

7.3 DTR ist berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung für Mehraufwand zu verlangen, der durch pflichtwidriges Verhalten des Kunden entsteht, insbesondere wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, die Leistungen vertragswidrig nutzt oder nachträglich Leistungsanforderungen ändert oder erweitert. Dies gilt nicht, wenn das pflichtwidrige Verhalten des Kunden nicht verschuldet ist.

7.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber DTR aufrechnen. Außer in Fällen des § 354a HGB bedarf die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DTR. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht dem Kunden nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu.

7.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug und setzt DTR eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung, so ist DTR berechtigt, für die Dauer des Verzugs die Erbringung weiterer Leistungen einzustellen. DTR wird den Kunden vorab schriftlich über diese Maßnahme informieren. Der Kunde bleibt während der Einstellung der Leistungserbringung weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. DTR wird sich jedoch durch die Leistungsverweigerung ersparte und vom Kunden nachgewiesene Aufwendungen anrechnen lassen.

§8 Rechte Dritter

8.1 DTR gewährleistet, dass die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Sollte dennoch ein Anspruch Dritter bestehen, sorgt DTR nach eigener Wahl dafür, dass der Kunde entweder eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit am Dienst oder an gleichwertigen Leistungen erhält.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, DTR umgehend schriftlich zu informieren, falls Dritte Ansprüche (z. B. Urheber- oder Patentrechte) in Bezug auf den Dienst geltend machen. Der Kunde ermächtigt DTR, die Angelegenheit im eigenen Namen zu regeln. Solange DTR diese Angelegenheit übernimmt, darf der Kunde ohne Zustimmung von DTR keine Ansprüche des Dritten anerkennen. DTR wird in diesem Fall die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten abwehren und den Kunden von allen im Zusammenhang mit der Abwehr dieser Ansprüche entstehenden Kosten freistellen, sofern diese nicht durch ein pflichtwidriges Verhalten des Kunden (z. B. durch eine vertragswidrige Nutzung des Dienstes) verursacht wurden. Der Kunde unterstützt DTR bei der Auseinandersetzung mit dem Dritten, indem er schriftlich die erforderlichen Informationen und relevanten Unterlagen bereitstellt und Fragen von DTR beantwortet.

8.3 DTR haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn diese durch eine nicht vertragsgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden verursacht wird.

§9 Gewährleistung

9.1 Der Kunde meldet DTR unverzüglich etwaige Störungen des Dienstes (im Folgenden „Fehler“) sowie drohende Gefahren (z. B. unbefugte Zugriffe oder Schadsoftware) per E-Mail an den Ansprechpartner, der im Kundenbereich auf der Plattform angegeben ist. DTR behält sich das Recht vor, die Servicekontakte zu ändern und dem Kunden andere zumutbare Kontaktstellen und Kommunikationswege vorzugeben. Eine solche Änderung wird dem Kunden mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt. Fehlermeldungen, die über andere Kommunikationswege erfolgen, gelten nicht als vertragsgemäß; Fristen zur Fehlerbeseitigung beginnen in diesen Fällen nicht zu laufen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle notwendigen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation des Fehlers und seiner Ursachen zu treffen. Dabei sollte der Fehler so genau wie möglich beschrieben werden. Fehlermeldungen, die den vertraglichen Anforderungen nicht entsprechen, führen dazu, dass Fristen zur Fehlerbeseitigung nicht zu laufen beginnen.

9.3 DTR wird ordnungsgemäß gemeldete Fehler des Dienstes innerhalb angemessener Fristen beheben.

9.4 DTR haftet nur für Fehler, die bereits bei Bereitstellung des Dienstes bestanden, wenn DTR diese zu vertreten hat.

9.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn er den Fehler selbst verursacht hat. Dies gilt insbesondere für unautorisierte Eingriffe des Kunden in den Dienst durch Software oder andere technische Mittel, die das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes verändern, erweitern oder gefährden.

9.6 Stellt sich nach einer Überprüfung heraus, dass kein Fehler vorliegt oder dass DTR den gemeldeten Fehler nicht zu vertreten hat, kann DTR eine Erstattung des Aufwands gemäß der aktuellen Preisliste verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Fehlannahme eines Fehlers oder die vermeintliche Verantwortlichkeit von DTR für diesen Fehler nicht zu vertreten hat.

9.7 Der Kunde bleibt auch bei Mängeln oder Störungen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Das Recht des Kunden, bei Vorliegen eines Mangels die Vergütung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung teilweise oder vollständig zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

§10 Schadens- und Aufwendungsersatz

10.1 DTR haftet für Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, unabhängig vom Rechtsgrund, nur unter folgenden Bedingungen:

  • a) Bei Vorsatz und bei abgegebenen Garantien haftet DTR uneingeschränkt.
  • b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet DTR für den typischen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden.
  • c) Für fahrlässige Verletzungen wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet DTR ebenfalls bis zur Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens.
  • d) In allen weiteren Fällen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.
  • e) Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen gemäß Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Einschränkungen.

10.2 DTR behält sich vor, ein Mitverschulden des Kunden geltend zu machen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen Schadsoftware nach aktuellem Stand der Technik zu treffen.

§11 Verjährung

11.1 Für Ansprüche gelten folgende Verjährungsfristen:

  • a) Bei Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr,
  • b) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter zwei Jahre,
  • c) Für Schadensersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die nicht auf Sachmängeln oder Verletzungen von Rechten Dritter beruhen, zwei Jahre.

11.2 Die Regelungen unter 11.1 finden keine Anwendung auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und in den in Ziffer 10.1e) genannten Fällen.

§12 Geheimhaltung

12.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Materialien (wie z. B. Software, Unterlagen und Informationen), die rechtlich geschützt sind, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich gekennzeichnet sind, auch über die Laufzeit des Vertrags hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Beide Parteien sichern vertrauliche Informationen so, dass unberechtigter Zugriff durch Dritte ausgeschlossen ist.

12.2 Der Kunde stellt sicher, dass vertrauliche Informationen nur den Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich gemacht werden, die diese Informationen zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen. Der Kunde weist diese Personen auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit hin.

§13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13.2 Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ausschließlich Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

13.3 Soweit in diesen AGB eine schriftliche Mitteilung erforderlich ist, sind E-Mail und Fax ausreichend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde.

13.4 DTR ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag insgesamt an einen Dritten zu übertragen. Eine solche Übertragung wird dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich angekündigt. Der Kunde hat das Recht, in diesem Fall ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und erhält bereits vorausbezahlte Vergütungen zeitanteilig erstattet. DTR wird den Kunden über die Frist und die rechtlichen Konsequenzen der Fristversäumnis in der Ankündigung informieren.

13.5 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DTR zulässig.

13.6 DTR ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. DTR wird den Kunden in der Mitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen einer Fristversäumnis hinweisen.

Stand: November 2024